Satzung
Auszug aus der Vereinssatzung:
§ 2 - Vereinszweck
- Der SZ-Nothilfe e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
- a) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere
durch
die Unterstützung der in § 53 AO genannten bedürftigen
Personen, die im Landkreis Ravensburg in Not geraten sind
und denen von den Sozialämtern im Rahmen der geltenden
Sozialgesetze nicht geholfen werden kann.
b) Gegebenenfalls können
Mittel auch gem. § 51 ff. AO
begünstigten gemeinnützigen Körperschaften zur
Verwendung für Menschen in Not im Landkreis
Ravensburg zur Verfügung gestellt werden.