Satzung

Auszug aus der Vereinssatzung:

 

 

§ 2  -  Vereinszweck

  1. Der SZ-Nothilfe e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

 

  1.       a)  Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
               die Unterstützung der in § 53 AO genannten bedürftigen
               Personen, die im Landkreis Ravensburg in Not geraten sind
               und denen von den Sozialämtern im Rahmen der geltenden
               Sozialgesetze nicht geholfen werden kann.

 

b)  Gegebenenfalls können Mittel auch gem. § 51 ff. AO  
     begünstigten gemeinnützigen Körperschaften zur
     Verwendung für Menschen in Not im Landkreis
     Ravensburg zur Verfügung gestellt werden.